EnEV

Rollladen unter Berücksichtigung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war von 2002 bis 2020 als Teil des Wirtschaftsverwaltungsrechts Bestandteil der Energie- und Klimaschutzpolitik. Sie gab Richtlinien vor, die Bauherren erfüllen mussten, um beim Bau von Gebäuden möglichst energieeffizient vorzugehen. Bereiche, in denen dies verwirklicht werden sollte, waren unter anderem Heiz- oder Klimaanlagen. 

Aber auch Rollladen waren und sind davon nicht ausgenommen, denn sie sind ein wichtiger Grenzposten zwischen der Kälte draußen und der Wärme im Hausinneren. Jedes Haus ist auch beim Energiesparen nur so stark wie sein schwächstes Glied. Mittlerweile wurde die EnEV vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Die darin enthaltenen Vorschriften gelten aber größtenteils weiterhin. 

Entstehung der EnEV
2002 wurde die EnEV ins Leben gerufen. In ihr wurden die ehemalige Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammengefasst. Über die Jahre erschienen immer wieder aktualisierte Fassungen. Das Ziel blieb aber das Gleiche: Bis 2050 sollte die Verordnung mit ihren Vorschriften dazu beitragen, dass ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht würde. 

Der Weg der EnEV zur Klimaneutralität
Nach der Zusammenführung der WschV und der HeizAnlV waren zwei besonders wichtige Punkte der EnEV einerseits die Verluste, die bei der Energieerzeugung und -verteilung entstanden, und andererseits die Energiekosten, die im gesamten Prozess auftraten. Um die zusätzlich auftretenden Energiekosten ermitteln zu können, bedarf es der Einbeziehung des Primärenergiebedarfs

Beim Primärenergiebedarf handelt es sich um den umliegenden Energieaufwand, der zur Gewinnung, Umwandlung oder Verteilung aufgewendet wird. Dieser wird unabhängig zum eigentlichen Energiebedarf ermittelt. Durch dieses Vorgehen lässt sich wiederum ein genauerer Wert in der Energiebilanz eines Gebäudes berechnen. Dies ermöglicht es, effizientere Maßnahmen in Bezug auf Heizanlage und Wärmedämmung zu eruieren.

Was hat das alles mit Rollladen zu tun?
Wie bereits erwähnt ist der Einfluss, den Rollladen auf den Energiespeicher oder -verlust eines Gebäudes haben, nicht zu unterschätzen. Ein radikales Beispiel dafür sind die früher weit verbreiteten Rollladenkästen aus Holz, durch die beständig Wärme verloren ging. Folglich musste ein wesentlich höherer Energieaufwand betrieben werden als heute, um eine gleichbleibende Raumtemperatur zu erzeugen. Deshalb sind die korrekte Abdichtung und Dämmung eines Rollladens nicht nur sinnvoll, sondern auch gesetzlich geregelt

Neben einem möglichen Wärmeverlust muss man aber ebenfalls den Stromverbrauch, der durch die Beleuchtung der Innenräume entsteht, berücksichtigen. Wer die Rollladen den ganzen Tag über heruntergefahren hat und deshalb im Haus die Lichter brennen lässt, hat zweifellos einen höheren Energieverbrauch.

Bei der Energieeinsparung im Rollladen-Bereich spielt vor allem das Nutzerverhalten eine entscheidende Rolle. Wer seine Rollladen zu bestimmten Tageszeiten oder Temperaturen hoch- oder runtergefahren hat, trägt beim Energiesparen nämlich schon zur halben Miete bei. Egal, ob im Sommer oder im Winter. 

Wer noch einen Schritt weiter gehen möchte, als nur auf die ökologische Bedienung der eigenen Rollladen zu achten, kann sich seit Januar 2021 um Fördermittel für Einzelmaßnahmen am Eigenheim bemühen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet die Möglichkeit an, Zuschüsse zu beantragen für den Einbau oder die Optimierung der hauseigenen Tageslichtversorgung. 

Beim Erwerb von Rollladen & Co ist es deshalb ratsam, sich darüber zu informieren, ob das gewünschte Produkt die Anforderungen an eine optimierte Tageslichtversorgung erfüllt. Wenn Sie sich unsicher darüber sind, ob Ihr Wohngebäude die Anforderungen erfüllt, die für die Bewilligung von Fördermitteln vorausgesetzt werden, schauen Sie doch einmal bei dem Fördermittelhelfer der Firma ROMA vorbei.

Das Gebäudeenergiegesetz
Zunächst enthielt die EnEV speziell festgelegte Werte, die ein Rollladenkasten erfüllen musste. Ab 2014 gab es nur noch Vorgaben für eine ganze Wand. Befand sich in dieser ein Rollladenkasten, durften die addierten Werte in Bezug auf die Wärmedämmung einen Gesamtwert nicht überschreiten.

Am 1. November 2020 ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG) offiziell in Kraft getreten. Es vereint damit die EnEV, das Energiespargesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in sich. Ziel dessen ist auch weiterhin ein sparsamer Einsatz von Energie und die immer größer werdende Nutzung erneuerbarer Energien

Auch wenn das Ziel der Verordnungen gleichbleibt, haben sich doch ein paar Vorgaben geändert. So gelten Neuerungen für ein Niedrigenergiehaus, es gibt Nachrüstpflichten für Heizkessel und es wurden einheitliche Berechnungsverfahren für Treibhausgasemissionen verordnet. Dies sind nur ein paar der Veränderungen, die das GEG mit sich bringt. Wer sich über alle Neuerungen informieren möchte, kann einmal hier nachschauen. 

Betroffen sind alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Bereits bestehende Gebäude erhalten Nachrüst- und Austauschpflichten. Größtenteils richtet sich das GEG jedoch an Neubauten. 

Häufig verweist es auf die sogenannten DIN-Normen. Hierbei handelt es sich um freiwillige Standards, die das Deutsche Institut für Normung für diverse Gegenstände als Empfehlung ausspricht. Nähere Informationen zu den unterschiedlichen DIN-Normen, die es gibt, finden sich in unserem Glossar unter DIN EN 13561, DIN EN 13659 und DIN EN 1932.