GEG (Gebäudeenergiegesetz)
Das Gebäudeenergiegesetz – kurz GEG – hat 2020 die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst und legt energetische Vorgaben für beheizte oder klimatisierte Gebäude fest. Mit Paragraf 14 zum sommerlichen Wärmeschutz bestimmt das Gesetz auch Begrenzungen zum Sonneneintrag. Das bedeutet, dass diese Reglung auch bei der Installation von Sonnenschutzsystemen wie Rollladen, Raffstoren und Textilscreens zum Tragen kommt und zu berücksichtigen ist.
Bei Fragen rund um das Thema Sonnen- und Wärmeschutz ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Fachhändler zu wenden und bei Bedarf persönlich beraten zu lassen.
Was ist das Gebäudeenergiegesetz?
Das Gebäudeenergiegesetz ist das Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden. Es bestimmt, wie Neubauten oder bestehende Gebäude zu bauen, modernisieren und beheizen sind. Das gesamte Gesetz ist unter den Anforderungen entstanden, um die Energieeffizient von Gebäuden zu erhöhen und zugleich die Treibhausgasemission des Gebäudesektors zu senken.
Besonders das landesweite Ziel, bis 2045 vollständig klimaneutral zu sein, soll mit diesem Gesetz vorangebracht werden. Bis zum 1. November 2020 wurden diese Regelungen noch durch das EnEV bestimmt, bis es vom Gebäudeenergiegesetz abgelöst wurde. Die letzten Änderungen des Gesetzes sind Ende 2024 in Kraft getreten.
Sommerlicher Wärmeschutz
Neben Regelungen zum Beheizen von Gebäuden, zur Wärmedämmung und zu erneuerbaren Energien beinhaltet das Gebäudeenergiegesetz in Paragraf 14 Bestimmungen zum sommerlichen Wärmeschutz. Darin wird festgelegt, dass Gebäude so errichtet werden müssen, dass der Sonneneintrag – also die Sonneneinstrahlung – ausreichend durch einen baulichen sommerlichen Wärmeschutz begrenz wird.
Das Ziel ist es, das übermäßige Überheizen von Gebäuden im Sommer vorzubeugen. So soll vermieden werden, dass eine zu hohe Innentemperatur entsteht, wodurch der Kühlbedarf durch elektrische Mittel sinkt. Reglungen zur erforderlichen Tageslichtversorgung bleiben durch das Gesetz unberührt.
Wärmeschutz in Gebäuden überprüfen
Für Neubauten muss seit Einführung des Gebäudeenergiegesetzes nachgewiesen werden, dass ein ausreichender sommerlicher Wärmeschutz gegeben ist. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:
· Sonneneintragskennwert: Der sommerliche Sonnenschutz ist dann zulässig, wenn der rechnerisch ermittelte Wert des Sonnenergieeintrags über transparente Bauteile – also beispielsweise Fenster, Türen oder Glasfassaden – unter dem in DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.3.3 festgelegten Anforderungswert liegen.
· Simulationsrechnung: Es ist möglich, mit einem Berechnungsverfahren nach DIN 4108-2: 2013-02 Abschnitt 8.4 nachzuweisen, dass die für den Standort des Gebäudes festgelegten Übertemperatur-Gradstunden nicht überschritten werden. Wenn dies der Fall ist, ist ein ausreichender sommerlicher Sonnenschutz vorhanden.
Die nach DIN-Norm festgelegten Werte unterscheiden sich zum Teil je nach Standort des Gebäudes. Für die konkrete Feststellung des sommerlichen Wärmeschutzes ist es also zu empfehlen, sich von einer Fachkraft beraten zu lassen.
Baulicher Wärmeschutz im Sommer
Das Gebäudeenergiegesetz legt explizit fest, dass der sommerliche Wärmeschutz durch bauliche Maßnahmen gegeben sein muss. Eine Regulierung der Raumtemperatur ausschließlich durch Kühlanlagen ist demnach nicht zulässig, weshalb die Wahl des Sonnenschutzsystems besonders wichtig ist. Zu den verschiedenen Maßnahmen zählen unter anderem:
Verschattung: Ein außenliegender Sonnenschutz durch Beschattung von Fenstern in Form von Rollladen, Raffstoren oder Textilscreens hält das direkte Sonnenlicht ab und kann nach Bedarf und Sonneneinstrahlung eingestellt werden.
Sonnenschutzverglasung: Mit einer Sonnenschutzverglasung wird die Sonneneinstrahlung reduziert. Wie effizient der Schutz ist, ist insbesondere vom g-Wert der Verglasung abhängig.
Sonnenschutzfolien: Um den Hitze- und Blendschutz zu verbessern, eignen sich Sonnenschutzfolien. Sie sind eine kostengünstige Variante für mehr Hitzeschutz im Sommer, lassen sich allerdings nicht nach Bedarf anpassen.
Dämmung: Eine gute Dämmung hilft nicht nur dabei, Gebäude im Winter warm zu halten. Bei hoher Sonneneinstrahlung hilft die Dämmung auch dabei, die Hitz nicht in das Gebäude zu lassen, sodass die Innentemperatur möglichst kühl bleibt.
Zurückgelegte Fensterfronten: Durch zurückgelegte Fensterfronten wird direkte Sonneneinstrahlung vermieden, um ein übermäßiges Aufheizen der Innentemperatur zu vermeiden.
Wärmeschutz im Winter
Das Gebäudeenergiegesetz regelt auch den Wärmeschutz im Winter, um zukünftig mehr Energie beim Beheizen von Gebäuden einzusparen. Demnach gilt nicht nur, dass vermehrt nachhaltige Methoden zum Heizen eingesetzt werden, sondern auch, dass der Transmissionswärmeverlusts – also der Wärmeverlust durch die Gebäudehülle nach außen – möglichst gering sein soll. Das bedeutet, dass der Wärmeverlust über Fenster, Türen, Außenwände und Dächer für mehr Energieeffizienz reduziert werden soll.
Wärmeschutz und -dämmung am Fenster
Insbesondere über Fensterflächen geht ein Großteil der Wärme aus Innenräumen verloren. Um dem entgegenzuwirken, bietet es sich an, Rollladen an Fenstern zu installieren. Die Luftschicht, die sich zwischen dem heruntergelassenen Rollladen und dem Fenster sammelt, wirkt wie eine Dämmung. Das hilft dabei, Heizkosten zu sparen und die Energieeffizient zu steigern. Da durch undichte Rollladenkästen wiederrum Wärme verloren gehen kann, ist es zu empfehlen, die Wärmedämmung zu überprüfen und Rollladen nachrüsten zu lassen, wenn der Bedarf dafür besteht.
Wer sich zu Maßnahmen für sommerlichen Wärmeschutz informieren möchte, sollte sich zur Beratung an einen Fachhändler für Sonnenschutzsysteme wenden. Auch für Fragen rund um das Thema Wärmedämmung mit Rollladen, ist es sinnvoll, Fachkräfte zu kontaktieren. Dort erhalten Sie kompetente Beratung, sodass sie sich für ein passendes System entscheiden können.