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Ratgeber

Rollladen nachrüsten in Mietwohnungen: Was ist erlaubt?

02.03.2023

Rollladen nachrüsten in Mietwohnungen: Was ist erlaubt?

Als Bewohner einer Mietwohnung haben Sie gewisse Rechte und Pflichten. Grob gesagt lassen sich diese darin zusammenfassen, dass Sie die Mietsache instand zu halten und anschließend in einem ordentlichen Zustand zu übergeben haben. Aber auch Ihr Vermieter hat Pflichten zu erfüllen, sollte beispielsweise etwas in der Mietwohnung trotz korrekter Handhabung kaputtgehen. Dazu zählen ebenfalls Sicht- und Sonnenschutzvorrichtungen wie Rollladen. Was für Rechte haben Sie jedoch, wenn die Wohnung über keine Rollladen verfügt, Sie diese aber gerne nachrüsten möchten?

Rollladen nachrüsten in einer Mietwohnung nicht ohne Erlaubnis

Die kurze Antwort auf diese Frage lautet: Sie haben kein Anrecht darauf, ohne Absprache mit dem Vermieter Rollladen am Gebäude nachzurüsten. Hierbei handelt es sich nämlich um einen Eingriff in die Bausubstanz und um eine Veränderung der Optik des Hauses. Die etwas längere Antwort besagt jedoch auch, dass der Vermieter für das Verbot der Anbringung von Rollladen eine triftige Begründung braucht. Ein Verbot von Aufsatzrollladen wäre beispielsweise legitim, da diese in die Fassade auf den Fensterrahmen eingebaut werden müssen und dadurch die Bausubstanz erheblich verändert würde und eventuell sogar die Statik und Tragfähigkeit von Fensterstürzen und Laibungen des Hauses verändern könnte.

Wie steht es jedoch mit der Anbringung von Vorbaurollladen? Bei diesen ist die Veränderung, die an der Fassade des Hauses vorgenommen wird, wesentlich geringer. Sollten Sie Interesse daran haben, die Mietsache mit Rollladen nachzurüsten, ist der erste Schritt das Gespräch mit Ihrem Vermieter. Denn es finden sich zahlreiche Vorteile, die für Rollladen an einem Haus sprechen, von denen ebenfalls Ihr Vermieter profitieren kann. Bevor es also in einen Rechtsstreit ausartet, berichten Sie Ihrem Vermieter erst einmal von den folgenden gewinnbringenden Eigenschaften von Rollladen:

Rollladen zur Energieeinsparung

Die immer weiter steigenden Energiekosten sind weder für Mieter noch für Vermieter von Vorteil. Neben sinkenden Kosten ist ein energieeffizientes und -sparsames Leben auch äußerst gut für die Umwelt. Die Fenster eines Hauses sind immer dessen schwächster Teil und sorgen für den höchsten Wärmeverlust, wenn sie nicht ausreichend gedämmt sind.

Doppelte Verglasungen in Kombination mit Rollladen sind deshalb die optimale Lösung, um Ihre Fenster bestmöglich zu stärken und zu verhindern, dass im Winter die Kälte und im Sommer die Hitze ins Innere des Hauses gelangt. Langfristig gesehen rentiert sich deshalb eine Investition in Rollladen.

Rollladen als Wertsteigerung

Nicht nur aufgrund der Energiekosteneinsparung handelt es sich bei Rollladen und Co um eine rentable Investition. Der Wert eines Hauses wird hierdurch nahezu immer gesteigert, da eine Wohnung mit installiertem Sicht- und Sonnenschutz auch für zukünftige Mieter oder Käufer einen enormen Vorteil darstellt. Sollten Sie also darauf hoffen, dass sich Ihr Vermieter womöglich an den Kosten für die Nachrüstung Ihres Sonnenschutzes beteiligt, wäre die allgemeine Wertsteigerung der Immobilie ein gutes Argument.

Rollladen als Einbruchschutz

Ein weiterer nicht zu unterschätzender Faktor bei der Entscheidung für oder gegen Rollladen ist der Einbruchschutz. Der Vermieter ist nach einem Einbruch zwar nicht dazu verpflichtet, beschädigtes Eigentum des Mieters zu ersetzen, muss aber für Schäden an der eigenen Mietsache aufkommen. Sollten also Fenster beschädigt worden sein, muss der Vermieter für deren Reparatur Sorge tragen.

Auch abgesehen davon spielt Einbruchschutz eine wichtige Rolle für die Zufriedenheit der Mieter, was wiederum auch von Bedeutung für den Vermieter sein sollte. Ständig wechselnde Mieter, da sich diese nicht sicher in ihrer Wohnung fühlen, sind nichts Wünschenswertes. Rollladen sind mit ihrem starken und schweren Panzer sowie einer eingebauten Hochschiebehemmung der ideale Einbruchschutz und sorgen deshalb ebenfalls für eine Wertsteigerung der Immobilie.

Tipp: Sollten Sie sich dafür interessieren, Ihre (Miet-)Wohnung mit Rollladen nachzurüsten, empfiehlt es sich, elektrisch betriebene Rollladen einzubauen und diese in ein Smart Home zu integrieren. Auf diese Weise gelingt es Ihnen noch besser, Energie einzusparen und für optimalen Einbruchschutz zu sorgen – selbst, wenn Sie nicht zuhause sind.

Mietrecht – Wann Sonnenschutz verpflichtend ist

Idealerweise können Sie sich mit Ihrem Vermieter auf eine Lösung einigen, von der letztlich beide Parteien profitieren. Trotzdem ist es vorteilhaft, wenn Sie sich darüber bewusst sind, welche Rechte Sie als Mieter haben.

So ist Ihr Vermieter beispielsweise immer dazu verpflichtet, Rollladen, Raffstoren oder Textilscreens zu reparieren, sollten diese zum Zeitpunkt Ihres Einzugs funktionstüchtig gewesen sein und sollten Sie nicht für deren Beschädigung verantwortlich sein. Sind funktionierende Rollladen zum Einzugszeitpunkt vorhanden, gehören diese zur Mietsache und müssen weiterhin vom Vermieter gestellt werden.

Sollten Ihre Rollladen also beispielsweise aufgrund von Verschleiß nicht mehr funktionstüchtig sein, ist Ihr Vermieter nicht nur für deren Reparatur, sondern, sofern notwendig, auch für deren Ersatz verantwortlich. Ein Ersatz mit innenliegendem Sonnenschutz wie etwa Jalousien würde hierbei nicht akzeptabel sein, da diese nicht als gleichwertig gelten. Hier hätten Sie folglich das Recht darauf, Rollladen einzufordern.

Als Bewohner einer Erdgeschosswohnung haben Sie grundsätzlich kein Anrecht auf Rollladen oder anderen Sichtschutz, sofern es sich um eine Altbauwohnung handelt. Hier können Sie nur auf Rollladen bestehen, wenn diese zum Einzug vorhanden waren. Trotzdem empfiehlt es sich, ein Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, da dieser ebenfalls von den zuvor genannten Vorteilen profitieren würde. Bei Neubauten hingegen ist es für Erdgeschosswohnungen Pflicht, über Rollladen zu verfügen. Sollten diese demnach nicht vorhanden sein, können Sie Ihr Anrecht darauf geltend machen.

Um rechtlich etwas durchzubringen, empfiehlt es sich immer, den Rat eines Juristen einzuholen. Bei Fragen zu Rollladen, Raffstoren und Textilscreens empfehlen wir Ihnen hingegen das Gespräch mit einem Fachhändler für Sonnenschutz in Ihrer Nähe. Dieser kann Sie optimal zu Ihren individuellen Anforderungen und Voraussetzungen beraten.

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